Der Selbstbehalt für die Büchereien wird ab sofort von 170 auf 100 Euro gesenkt, auch für bereits gebuchte Lesungen. Außerdem können die Büchereien vier statt bisher drei geförderte Lesungen pro Jahr in Anspruch nehmen.
Aufgrund der großen Nachfrage nach geförderten Lesungen wurde unser Kontingent erhöht. Der Autorenpool wurde erweitert und jede Bibliothek kann pro Jahr bis zu vier geförderte Lesungen buchen.
Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer stellte die Ergebnisse des Büchereientwicklungsplans des Bundes vor und verkündete einen deutlichen Ausbau der Fördermittel für öffentliche Bibliotheken.
Öffentliche Büchereien, Büchereinetzwerke und regionale Serviceeinrichtungen können bis 15. März um Projektförderung ansuchen. Gefördert werden innovative Projekte mit partizipativem Charakter.