Zur Unterstützung bei der Umsetzung der Ziele des Büchereientwicklungsplans des Bundes können öffentliche Bibliotheken in insgesamt drei Förderprogrammen Projekte einreichen.
Förderungsvoraussetzungen
- Öffentliche Bibliothek (ohne Sonderformen)
- Regionale bibliothekarische Serviceeinrichtungen und Verbände
- Träger ist Mitglied des Büchereiverbandes Österreichs
- Abgabe der aktuellen Jahresmeldung
Projektschiene 1: Literaturvermittlung & Lesemotivation
Büchereien organisieren Veranstaltungen, die Literaturvermittlung und Lesemotivation – unabhängig vom Alter der Zielgruppe – zum Ziel haben (zum Beispiel: interaktive Lesungen, moderierte Gespräche mit Autor:innen/Illustrator:innen, Vermittlung der Literatur in diversen Formaten …).
Damit soll das Etablieren der Bücherei erreicht werden:
- als Ort für Literatur & Leserfreude
- als Zugang zu Kunst, Kultur und Bildung
- als Raum für lebendige und vielfältige Begegnung mit Literatur und allen damit Befassten in diesem Bereich
Projektschiene 2: Sachthemen – Ort der Wissens- und Informationsvermittlung
Büchereien organisieren Veranstaltungen – unabhängig vom Alter der Zielgruppe – wie beispielsweise Workshops, moderierte Vorträge oder Publikumsgespräche, zu aktuellen Themen, die von (namhaften) Expert:innen entweder in der Bücherei oder in Räumlichkeiten des Trägers abgehalten werden.
Ziel ist die Etablierung der Bücherei als Ort der Wissens- und Informationsvermittlung. Die Teilnehmer:innen sollen die Bücherei als Ort mit vielfältigen Bildungs- und Freizeitangeboten für sich entdecken, zum Beispiel im Bereich Citizen Science, digitale Kompetenz, Medien- und Informationskompetenz, MINT, Demokratie und vieles mehr.
Projektschiene 3: Partizipation & Kooperation – wir bibliotheken
Die Gemeindebürger:innen erleben die Büchereien in ihren neuen Funktionen, als Orte der Beteiligung, der Kommunikation und des Austausches.
Gefördert werden Projekte, die eine Beteiligung der Gemeindebürger:innen an der Ausgestaltung der Angebote der Bücherei unterstützen. Diese Beteiligung kann sowohl über eine Kooperation der Bibliothek mit lokalen Kultur- und/oder Bildungseinrichtungen als auch über eine direkte Einbeziehung der Gemeindebevölkerung erfolgen. Unterstützt werden neue Projekte oder laufende Projekte, die weiterentwickelt werden. Entscheidend sind die Schlüssigkeit der Formulierung, die Qualität sowie die Nachhaltigkeit und die Professionalität bei der Durchführung der Projekte. Der Fokus liegt 2026 auf innovativen und beispielgebenden Maßnahmen aller Art, die besonders geeignet sind, Gemeindebürger:innen – unabhängig vom Alter – zu einer Mitwirkung an der Weiterentwicklung und Ausgestaltung der bibliothekarischen Angebote anzuregen.
Sie brauchen noch eine Idee für ein Projekt?
Förderbare Kosten:
Gefördert werden projektbezogene Honorarnoten, Fahrtkosten und/oder Sachkosten, die für die Projektdurchführung notwendig sind.
Bis zu einer Höhe von € 4.000,00 ist eine Vollförderung der Projekte möglich.
Ab einer Höhe von € 4.000,00 werden bis zu 50 Prozent der Kosten übernommen, wobei die maximale Förderhöhe € 10.000,00 beträgt.
Hier finden Sie die Vorlage für die Projektkalkulation zum Antrag:
Vergabe
Jede Bücherei kann pro Förderperiode maximal drei Projekte in den drei Förderprogrammen einreichen.
Maximale Förderhöhe: bei Einzelveranstaltungen EUR 2.000,– und bei Veranstaltungszyklen EUR 10.000,–
Einreichfrist ist der 15. März 2026.
Durchführungszeitraum ist von 15. April 2026 bis 31. März 2027.
Der Büchereibeirat entscheidet über die Vergabe der Projektförderung.
Anfang April 2026 werden die Förderzusagen/-absagen zugesandt.
Wie wird die Förderung abgerechnet?
Ein Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung der Fördermittel muss gemeinsam mit einem Projektbericht und der Projektabrechnung nach Projektende online übermittelt werden.
Bis € 4.000,00: Bericht und Dokumentation, Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, Belegaufstellung.
Ab € 4.000,00: Bericht und Dokumentation, Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, Belegaufstellung, saldierte Kopien der Originalbelege in einem PDF in der Höhe des Subventionsbetrags.
Kontakt: foerderungen@bvoe.at
Ansprechpersonen