Projektförderung
Gefördert werden einjährige Projekte, die die Beteiligung der Gemeindebürger:innen an der Ausgestaltung der Angebote der Bücherei unterstützen. Diese Beteiligung kann sowohl über eine Kooperation der Bibliothek mit lokalen Kultur- und/oder Bildungseinrichtungen als auch über eine direkte Einbeziehung der Gemeindebevölkerung erfolgen.
Es werden ausschließlich neue Projekte unterstützt. Bereits durchgeführte oder laufende Projekte können nicht berücksichtigt werden. Entscheidend ist die Stimmigkeit des Angebots, die Qualität und Nachhaltigkeit der Projekte sowie die Professionalität bei der Durchführung und Präsentation. Der Fokus liegt auf innovativen und beispielgebenden Maßnahmen, bei denen die Beteiligung von Bürger:innen im Mittelpunkt steht.
Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet der vom Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) und Büchereiverband Österreichs (BVÖ) eingerichtete unabhängige Büchereibeirat.
Die Förderanträge müssen bis spätestens 15. März 2024 im Büchereiverband Österreichs, Mohsgasse 1/2.2, 1030 Wien einlangen (es zählt das Datum des Poststempels). Die Förderansuchen können auch per E-Mail an foerderungen@bvoe.at eingereicht werden. Die Vergabesitzung findet Ende März 2024 statt.
Die zuerkannte Fördersumme wird im Vorhinein ausbezahlt. Nicht oder widmungswidrig verwendete Gelder müssen refundiert werden (beachten Sie bitte die im Antragsformular angeführten Förderbedingungen).
Wer kann einreichen?
Öffentliche Büchereien, Büchereinetzwerke und regionale bibliothekarische Serviceeinrichtungen, die in Zusammenarbeit mit einer oder mehreren Partnerinstitutionen (formaler Bildungsbereich, Kultur- und Bildungsvereine vor Ort, andere Büchereien) innovative Projekte mit partizipativem Charakter durchführen. Im Fall der regionalen bibliothekarischen Serviceeinrichtungen können die von ihnen betreuten Bibliotheken nicht als Projektpartner fungieren.
Welche Kosten werden gefördert?
Projektbezogene Personalkosten und/oder Sachkosten können gefördert werden.
- Bei Projektkosten bis zu EUR 12.000,– ist eine Förderung in Höhe von EUR 6.000 Euro–, möglich.
- Bei Projektkosten ab EUR 12.000,– können bis zu 50 % der Kosten gefördert werden. Die maximale Förderhöhe beträgt EUR 20.000,–.
Beispiele
- Die Gesamtkosten des Projekts betragen EUR 6.000,–. Eine Förderung von bis zu EUR 6.000,– ist möglich.
- Die Gesamtkosten des Projekts betragen EUR 8.000,–. Eine Förderung von bis zu EUR 6.000,– EUR ist möglich. Es ist ein Eigenbeitrag von EUR 2.000,– zu leisten.
- Die Gesamtkosten des Projekts betragen EUR 13.000,–. Eine Förderung von bis zu EUR 6.500,– EUR ist möglich. Es ist ein Eigenbeitrag von EUR 6.500,– zu leisten.
- Die Gesamtkosten des Projekts betragen EUR 50.000,–. Eine Förderung von bis zu EUR 20.000,– EUR ist möglich. Es ist ein Eigenbeitrag von EUR 30.000,– zu leisten.
Wie kann um eine Förderung angesucht werden?
Ein schriftliches Ansuchen (siehe Antragsformular am Seitenende) ist an den BVÖ zu richten. Das Ansuchen muss Angaben zu den Projektpartnern, eine detaillierte Beschreibung des Projekts sowie Erläuterungen zu den damit verbundenen Sach- und Personalkosten enthalten.
Die Förderanträge müssen bis spätestens 15. März 2024 im Büchereiverband Österreichs, Mohsgasse 1/2.2, 1030 Wien einlangen (es zählt das Datum des Poststempels). Die Förderansuchen können auch per E-Mail an foerderungen@bvoe.at eingereicht werden. Die Vergabesitzung findet Ende März 2024 statt.
Informationen zur Förderung und Hilfestellung beim Förderantrag erhalten Sie per E-Mail unter foerderungen@bvoe.at und telefonisch unter 01 4069722-11.
Wie wird die Förderung abgerechnet?
Bei einer Fördersumme bis zu EUR 6.000,– sind ein Bericht und eine Dokumentation sowie eine Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben und Belege erforderlich. Bei einer Fördersumme über EUR 6.000,– sind zusätzlich saldierte Originalbelege in Höhe des Subventionsbetrags sowie ein Lohnkonto bei der Förderung von Personalkosten über EUR 6.000,– vorzulegen.