Öffentliche Bibliotheken
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Definition ÖB
Als öffentliche Büchereien gelten:
Bibliothekarisch erschlossene Mediensammlungen, die ihren Benutzerinnen und Benutzern den Zugang zu gedruckter und/oder gespeicherter Information bieten und der Weiterbildung, Leseförderung und Unterhaltung einer breiten Öffentlichkeit dienen. Diese Einrichtungen dürfen nicht auf Gewinn gerichtet geführt werden. Der Zugang zu den Dienstleistungen Öffentlicher Bibliotheken und Büchereien muss unabhängig von Weltanschauung, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Nationalität, Sprache, sexueller Orientierung, persönlichen Lebensumständen und sozialem Status ermöglicht werden. Daneben gibt es Sonderformen öffentlicher Bibliotheken, die Services für bestimmte Bevölkerungsgruppen anbieten.
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