Öffentliche Bibliotheken (ohne Sonderformen) können bis zum 31. März unabhängig von einer Mitgliedschaft beim Büchereiverband Österreichs um eine im Rahmen der Büchereiförderung des Bundes ausgelobte Medienförderung ansuchen.
Förderungsvoraussetzungen 2024:
- Abgabe der aktuellen Jahresmeldung
- Erfüllung der aktuell gültigen Förderungsrichtlinien
- Bibliotheken, die die Richtlinien nicht erreichen, haben die Möglichkeit, mit einer detaillierten Begründung, warum Kriterien nicht erreicht wurden, um eine Impulsförderung anzusuchen. Ein Zuerkennen der Impulsförderung ist dreimal innerhalb von 10 Jahren möglich.
Bedingungen:
Bücher und Hörbücher müssen in österreichischen Buchhandlungen/bei österreichischen Sortimentern erworben werden, wobei beim Ankauf von Büchern der Bibliotheksrabatt von 10 % zu lukrieren ist. Die Beträge werden bis zur Höhe der zuerkannten Förderung nach Übermittlung der Rechnungen refundiert, das heißt die Bücherei muss in Vorlage treten.
Dokumente:
Document
Informationsblatt zur Abrechnung
(452.95 KB)