Öffentliche Bibliotheken können bis zum 31. März um eine im Rahmen der Büchereiförderung aus Mitteln des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport ausgelobte Medienförderung ansuchen.
Förderungsvoraussetzungen 2026
- Öffentliche Bibliothek (ohne Sonderformen)
- Träger ist Mitglied des Büchereiverbandes Österreichs
- Abgabe der aktuellen Jahresmeldung
- Erfüllung der aktuell gültigen Förderungsrichtlinien
- Bibliotheken, die die Richtlinien nicht erreichen, haben die Möglichkeit, mit einer detaillierten Begründung, warum Kriterien nicht erreicht wurden, um eine Impulsförderung anzusuchen. Ein Zuerkennen der Impulsförderung ist dreimal innerhalb von 10 Jahren möglich.

Das Formular für den Abrechnungsbericht finden Sie ab 2026 an dieser Stelle.
Förderungsbedingungen
Die Förderungen werden finanziert aus den Mitteln der Büchereiförderung des Bundesministeriums für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport. Die Aufteilung der Mittel an die Mitgliedsvereine (Kooperationspartner) erfolgt durch den BVÖ in seiner Funktion als Koordinator nach sachlichen und objektiven Kriterien und unter Wahrung der Grundsätze der Transparenz und unter Beiziehung von Beiräten.
Die jeweiligen Kooperationspartner (Fördernehmer) übernehmen eine Solidarhaftung im Ausmaß des jeweils weitergeleiteten Förderungsbetrags. Ein Rechtsanspruch auf Zuerkennung einer Förderung besteht nicht.
Alle Einreichungen zur Impulsförderung zur Medienförderung werden einem unabhängigen Büchereibeirat vorgelegt, der die Ansuchen hinsichtlich Nachvollziehbarkeit der Argumentation prüft.
Gefördert wird die Anschaffung von Medien für den Büchereibetrieb, wobei mindestens 75 % der Fördermittel für gedruckte Bücher aufgewendet werden müssen. Auf Hörbücher und Tonies können bis zu 25 % der Fördermittel entfallen.
Die Medien müssen in österreichischen Buchhandlungen erworben werden. Ausnahmen von dieser Regelung müssen vorab im Büchereiverband Österreichs zur Genehmigung vorgelegt werden.
Die Büchereien müssen in Vorlage treten; eine Refundierung erfolgt bis zur Höhe der zuerkannten Förderung.
Der Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung der Fördermittel erfolgt anhand einer Auflistung der im Kalenderjahr 2026 getätigten Erwerbungen in der vom Büchereiverband bereitgestellten Tabelle. Diese Abrechnungstabelle ist per Mail ab dem Zeitpunkt der Zusage bis spätestens 15. November des Förderungsjahres möglich. Eine Übersendung der einzelnen Rechnungen ist nicht erforderlich, es kann zu stichprobenartigen Kontrollen der Rechnungen kommen.
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