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Jahresmeldung

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Förderungen von Medien 2018
Zur Erweiterung ihres Medienbestandes kann öffentlichen Büchereien jährlich ein Zuschuss für den Ankauf von Büchern zuerkannt werden.
Förderungsvoraussetzungen:
- Öffentliche Bibliothek (ohne Sonderformen)
- Abgabe der aktuellen Jahresmeldung
- Erfüllung der unten angeführten Förderungsrichtlinien (Bibliotheken, die die Richtlinien nicht erreichen, haben die Möglichkeit, mit einer detaillierten Begründung des Nichterreichens, um eine einmalige Impulsförderung anzusuchen.)
Einreichfrist:
31. März 2018
Einreichen können Sie direkt auf der Jahresmeldungsplattform. Nach erfolgter Eingabe wird ein automatisch generiertes E-Mail an die im Förderantrag hinterlegte Mailadresse verschickt.
Bedingungen:
Bücher müssen in österreichischen Buchhandlungen/bei österreichischen Sortimentern erworben werden, wobei der Bibliotheksrabatt von 10 % zu lukrieren ist. Die zuerkannten Beträge werden refundiert, das heißt die Bücherei muss in Vorlage treten. Der zuerkannte Betrag wird nach Übermittlung der saldierten Rechnung überwiesen, wobei die zuerkannten Beträge Maximalbeträge sind.
Zur Subventionsabwicklung benötigt der BVÖ entweder Originalbelege oder gescannte Rechnungen. Bei gescannten Rechnungen müssen folgende Vermerke direkt auf der Rechnung notiert sind: „bezahlt" und „zur Inanspruchnahme der Medienförderung des BKA verwendet". Bei Rechnungen, die über mehrere Seiten gehen, genügt ein entsprechender Vermerk auf einer Seite.
Auf den Rechnungen dürfen ausschließlich Bücher angeführt werden. Es muss auch ersichtlich sein, welche Bücher angekauft wurden. Es können alle Rechnungen des Jahres 2018 eingereicht werden (gebündelt, nicht einzeln), auch mit Rechnungsdatum vor dem Vergabetermin. Es wird ersucht, die Anzahl der Rechnungen auf maximal 5 pro Bücherei zu beschränken.
Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Bundeskanzleramtes.
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