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Die
Stadtbücherei Schärding ist eine öffentliche Einrichtung der
Stadtgemeinde Schärding und versteht sich als Förderer des Lesens, der
Weiterbildung und der Kultur. Sie möchte ihren Lesern durch
Bereitstellung von anspruchsvoller Literatur den erforderlichen
Lesestoff als Motivation zur Ausübung dieser wertvollen Kulturtechnik
eröffnen.
1.
Die Öffnungszeiten der Stadtbücherei werden durch Aushang
bekanntgemacht.
2.
Für die Benutzung der Stadtbücherei Schärding ist eine Einschreibung
notwendig, die gebührenpflichtig ist. Bei erstmaliger Einschreibung ist
ein amtlicher Ausweis vorzulegen und eine Erklärung zu unterschreiben,
wonach die allgemeine Benutzerordnung und die EDV-unterstützte
Verarbeitung der LeserInnen-Daten anerkannt werden. Für Jugendliche unter 14 Jahren ist die Unterschrift des Erziehungsberechtigten
erforderlich.
3.
Die Leserin/der Leser erhält einen Leserausweis, der bei jeder
Entlehnung bzw. Rückgabe vorzuweisen ist. Dieser Leserausweis ist nicht
übertragbar. Der Verlust eines Leserausweises ist der Stadtbücherei
unverzüglich zu melden. Für die Neuausstellung eines Leserausweises
wird eine Gebühr verrechnet.
4.
Die Standard-Entlehndauer beträgt 2 Wochen. Eine Verlängerung um bis zu
4 weiteren Wochen ist zu dem in der Gebührenordnung ausgewiesenen Tarif
möglich. Die maximale Entlehndauer beträgt somit 6 Wochen. Nach Ablauf
dieser Frist wird die Medienrückgabe gebührenpflichtig eingemahnt.
5.
Für die Entlehnung bestimmter Medien, deren Wiederbeschaffung sehr
kostenintensiv ist, ist eine Kaution zu hinterlegen, die bei der Rückgabe
des jeweiligen Mediums zurückerstattet wird.
6.
Medien, die zum Informationsbestand gehören oder aus anderen Gründen
nur in der Stadtbücherei benutzt werden sollen, können dauernd oder
vorübergehend von der Ausleihe ausgenommen sein.
7.
Im Interesse der Allgemeinheit wird eine sorgfältige und schonende
Behandlung der Medien vorausgesetzt. Für beschädigte Medien ist Ersatz
in der Höhe des von der Büchereileitung festgesetzten Betrages zu
leisten. Stark beschädigte und daher irreparable, sowie verlorene
Medien, sind in ihrem Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.
8.
Die entliehenen Medien sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt
und dürfen nicht an andere Personen weiterverliehen werden.
9.
Jeder Wohnungswechsel und jede Namensänderung ist der Stadtbücherei
umgehend mitzuteilen.
10.
Benutzerinnen und Benutzer der Stadtbücherei sollen sich so verhalten,
dass andere Benutzer nicht gestört oder beeinträchtigt werden.
11.
Die Stadtbücherei übernimmt für die in den Räumlichkeiten
verlorengegangenen, beschädigten oder gestohlenen Gegenständen
(Bekleidung, Taschen, Regenschirme etc.) keine Haftung.
12.
Benutzer, die gegen diese allgemeine Benutzerordnung wiederholt oder
schwerwiegend verstoßen, können von der Leitung der Stadtbücherei für
begrenzte Zeit oder auf Dauer von der Benutzung ausgeschlossen werden.
In diesem Fall wird das Leserkonto gesperrt.
13.
Den Anweisungen des Personals der Stadtbücherei ist Folge zu leisten.
14.
Die in der allgemeinen Benutzerordnung genannten Gebühren richten sich
nach der Gebührenordnung der Stadtbücherei Schärding in der jeweils
vom Stadtamt Schärding festgelegten Fassung. Diese ist in der Stadtbücherei
ausgehängt. |