Als Ergebnis aus der Aktion
Markierungen05 und der
vorangegangenen zweieinhalb Jahre Projektarbeit in und mit
kurdischen und türkischen Familien in Tirol, wo ich
ständig mit der
Missachtung des Rechtes auf den eigenen
Namen durch das österreichischen Bildungssystem
konfrontiert wurde, habe ich beschlossen, bis zum
nächsten Kinderrechte-Tag, dem
20. November 2006 eine
Jahresaktion durchzuführen.
Kern der Aktion ist ein bereits vorhandener Text-Entwurf zu
einem Kinderbuch mit dem Arbeitstitel, hier als
E-Book
zu lesen:
Yıldız – ohne Punkte...
[
download als Word-Document ]
Wir es mir gelingen, gemeinsam mit Helfern, die ich erste
kennen lernen werde, daraus ein
mehrsprachiges Buch mit
Sprachlernspielen zu machen, dessen Verkaufserlös
weiteren Integrationsprojekten zugute kommen soll?????
Eine weitere Anregung zu der Aktion erhielt ich in dem Buch
Reise in die Abenddämmerung, in den der Autor
erzählte, wie in der Türkei das Recht auf den eigenen Namen
mitunter verletzt wird..... [
Leseprobe]
Exposè zum Leichtlese-Kinderbuch:
„Yıldız –
ohne Punkte“
In dieser Geschichte für
Leseanfänger ab der zweiten Schulstufe geht es um zwei kleine
Freundinnen, die durch einen Zufall für einige Zeit getrennt
worden waren. Beim Wiedersehen in der Schulklasse entdecken
die Kindheitsfreundinnen erstmals bewusst einen kulturellen
Unterschied, mit dem sie in Form unterschiedlicher Alphabete
konfrontiert werden. Yıldız, das türkisch/deutschsprachige
Mädchen wurde nämlich durch eine längere Krankheit ihrer
Großmutter in der Türkei alphabetisiert, Anne in Österreich.
Beim ersten Schulaufsätzchen in der zweiten Klasse entdecken
die Banknachbarinnen ihre gegenseitige „Andersartigkeit“. Die
Lehrerin versteht es daraufhin, die ganze Klasse behutsam für
das Thema „verschiedene lateinische Alphabete in Europa“ zu
sensibilisieren, ohne das zweisprachige Kind mit den
türkischen Eltern zu kompromittieren oder gar auszugrenzen.
Sie vermittelt die Gleichwertigkeit der Alphabete und stärkt
das Selbstbewusstsein des neuen Kindes im Klassenverband durch
die lustvolle Akzeptanz seiner kulturellen Traditionen und
Wurzeln. Auch der sehr schöne Name des Kindes wird künftig so
akzeptiert wie er ist, ohne ihn durch „fremde“ Buchstaben zu
verunstalten. Eben „Yıldız – ohne Punkte“. (Yıldız heißt
Stern).
Ziel des Buches ist es, sowohl
Kinder als auch Lehrer und Eltern in Klassen mit
türkischsprachigen Mitschülern dafür zu sensibilisieren, dass
türkische Namen mit Sonderzeichen als solche behandelt werden
sollten, um ihren ursrpünglichen Sinn beizubehalten. Auch
türkische Kindernamen werden mit viel Liebe von den Eltern für
das Neugeborene ausgewählt. Wie alle Eltern wollen sie ihm
damit eine entsprechende schöne und erfolgreiche Zukunft
schenken. In dem geplanten Buch wird auch geschildert, dass
Kinderbücher, in deren Titel etwa der Namen eines Kindes
vorkommt, für dieses Kind natürlich auch im türkischen
Kulturkreis einen entsprechenden „Mehrwert“ haben und somit
von ihm besonders gerne gelesen werden – vorausgesetzt, dass
es im „Ausland“ das türkische Alphabet lernen kann und solche
Bücher zur Verfügung gestellt bekommt.
Die Idee zu diesem Buch ist im
Rahmen der sozial-integrativen Bibliotheksarbeit des
Cin Ali Lernklubs entstanden, der aus der Türkei eingewanderte
Familien mit Kinderbüchern in mehreren Sprachen via
Hausbesuche versorgte. Dabei fiel der Projektleiterin und
Autorin schon sehr früh auf, dass die Namen der Kinder, sofern
sie vom deutschen Alphabet abweichende lateinische Buchstaben
enthalten, von den Schuldirektionen und Lehrpersonen in der
Regel entfremdet werden. Und dies OBWOHL Österreich die
Kinderrechts-Konvention ratifiziert hat, und das Recht auf den
eigenen Namen dort im Artikel 8
festgelegt ist Dem will das Buch sensibilisierend
entgegenwirken.
UN-Konvention über die
Rechte des Kindes,
ARTIKEL 8
(1)
Die
Vertragsstaaten verpflichten sich, das Recht des Kindes zu
achten, seine Identität, einschließlich seiner
Staatsangehörigkeit, seines Namens und seiner gesetzlich
anerkannten Familienbeziehungen, ohne rechtswidrige
Eingriffe zu behalten.
(2)
Werden einem
Kind widerrechtlich einige oder alle Bestandteile seiner
Identität genommen, so gewähren die Vertragsstaaten ihm
angemessenen Beistand und Schutz mit dem Ziel, seine
Identität so schnell wie möglich wieder herzustellen.