Jahresaktion

Das Recht auf den eigenen Namen

Links:

Kinderrechte

Yap

Die Kinderfreunde

 

 

Als Ergebnis aus der Aktion Markierungen05 und der vorangegangenen zweieinhalb Jahre Projektarbeit in und mit kurdischen und türkischen Familien in Tirol, wo ich ständig mit der Missachtung des Rechtes auf den eigenen Namen durch das österreichischen Bildungssystem konfrontiert wurde, habe ich beschlossen, bis zum nächsten Kinderrechte-Tag, dem 20. November 2006 eine Jahresaktion durchzuführen.

Kern der Aktion ist ein bereits vorhandener Text-Entwurf zu einem Kinderbuch mit dem Arbeitstitel, hier als E-Book zu lesen:

Yıldız – ohne Punkte...   [ download als Word-Document ]

Wir es mir gelingen, gemeinsam mit Helfern, die ich erste kennen lernen werde, daraus ein mehrsprachiges Buch mit Sprachlernspielen zu machen, dessen Verkaufserlös weiteren Integrationsprojekten zugute kommen soll?????

Eine weitere Anregung zu der Aktion erhielt ich in dem Buch Reise in die Abenddämmerung, in den der Autor erzählte, wie in der Türkei das Recht auf den eigenen Namen mitunter verletzt wird..... [Leseprobe]

Exposè zum Leichtlese-Kinderbuch:

„Yıldız – ohne Punkte“

In dieser Geschichte für Leseanfänger ab der zweiten Schulstufe geht es um zwei kleine Freundinnen, die durch einen Zufall für einige Zeit getrennt worden waren. Beim Wiedersehen in der Schulklasse entdecken die Kindheitsfreundinnen erstmals bewusst einen kulturellen Unterschied, mit dem sie in Form unterschiedlicher Alphabete konfrontiert werden. Yıldız, das türkisch/deutschsprachige Mädchen  wurde nämlich durch eine längere Krankheit ihrer Großmutter in der Türkei alphabetisiert, Anne in Österreich. Beim ersten Schulaufsätzchen in der zweiten Klasse entdecken die Banknachbarinnen ihre gegenseitige „Andersartigkeit“. Die Lehrerin versteht es daraufhin, die ganze Klasse behutsam für das Thema „verschiedene lateinische Alphabete in Europa“ zu sensibilisieren, ohne das zweisprachige Kind mit den türkischen Eltern zu kompromittieren oder gar auszugrenzen. Sie vermittelt die Gleichwertigkeit der Alphabete und stärkt das Selbstbewusstsein des neuen Kindes im Klassenverband durch die lustvolle Akzeptanz seiner kulturellen Traditionen und Wurzeln. Auch der sehr schöne Name des Kindes wird künftig so akzeptiert wie er ist, ohne ihn durch „fremde“ Buchstaben zu verunstalten. Eben „Yıldız – ohne Punkte“. (Yıldız heißt Stern).

Ziel des Buches ist es, sowohl Kinder als auch Lehrer und Eltern in Klassen mit türkischsprachigen Mitschülern dafür zu sensibilisieren, dass türkische Namen mit Sonderzeichen als solche behandelt werden sollten, um ihren ursrpünglichen Sinn beizubehalten. Auch türkische Kindernamen werden mit viel Liebe von den Eltern für das Neugeborene ausgewählt. Wie alle Eltern wollen sie ihm damit eine entsprechende schöne und erfolgreiche Zukunft schenken. In dem geplanten Buch wird auch geschildert, dass Kinderbücher, in deren Titel etwa der Namen eines Kindes vorkommt, für dieses Kind natürlich auch im türkischen Kulturkreis einen entsprechenden „Mehrwert“ haben und somit von ihm besonders gerne gelesen werden – vorausgesetzt, dass es im „Ausland“ das türkische Alphabet lernen kann und solche Bücher zur Verfügung gestellt bekommt.

Die Idee zu diesem Buch ist im Rahmen der sozial-integrativen Bibliotheksarbeit des Cin Ali Lernklubs entstanden, der aus der Türkei eingewanderte Familien mit Kinderbüchern in mehreren Sprachen via Hausbesuche versorgte. Dabei fiel der Projektleiterin und Autorin schon sehr früh auf, dass die Namen der Kinder, sofern sie vom deutschen Alphabet abweichende lateinische Buchstaben enthalten, von den Schuldirektionen und Lehrpersonen in der Regel entfremdet werden. Und dies OBWOHL Österreich die Kinderrechts-Konvention ratifiziert hat, und das Recht auf den eigenen Namen dort im Artikel 8[1] festgelegt ist Dem will das Buch sensibilisierend entgegenwirken.


 

[1] UN-Konvention  über die Rechte des Kindes ARTIKEL 8

(1)    Die Vertragsstaaten verpflichten sich, das Recht des Kindes zu achten, seine Identität, einschließlich seiner Staatsangehörigkeit, seines Namens und seiner gesetzlich anerkannten Familienbeziehungen, ohne rechtswidrige Eingriffe zu behalten.

(2)    Werden einem Kind widerrechtlich einige oder alle Bestandteile seiner Identität genommen, so gewähren die Vertragsstaaten ihm angemessenen Beistand und Schutz mit dem Ziel, seine Identität so schnell wie möglich wieder herzustellen.