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Leseprobe aus dem Buch: Reise in die Abenddämmerung S.
22: Wieso manche Menschen aus der Türkei
ZWEI Vornamen haben...
"Fate und Haso hatten zwei Kinder bekommen. Als erstes Kind
gebar Fate eine Tochter. Er versuchte zwar, sich nichts anmerken
zu lassen, aber es war deutlich zu sehen, dass Haso enttäuscht
war. Kurz nach der Geburt gaben sie der Tochter den Namen Hevi,
die Hoffnung. Als Hevi das Schulalter erreichte, musste sie beim
Einwohnermeldeamt eingetragen werden, damit sie eine
Identitätskarte bekommen und damit in der Schule der Türkischen
Republik eingetragen werden konnte.
Als Haso auf das Amt kam und seine Tochter Hevi
eintragen lassen wollte, wurde der kahlköpfige Beamte mit dem
verwaschenen blauen Anzug und der ausgebleichten orangen
Krawatte zornig und schrie so laut, dass es alle Anwesenden auf
dem Amt hören konnten: "Was fällt dir ein, diesen Namen auch nur
auszusprechen, der eine Schande ist für Sitte und Brauch des
türkischen Staates!" Dann sagte er etwas leiser, dass er hier
einen schönen Namen habe, Haso solle seine Tochter Esin,
Morgenwind, nennen, auch zu Hause im Dorf. Haso hatte seine
Zunge verschluckt und brachte kein Wort heraus. Er unterschrieb
den strohfarbenen Zettel und ging voll innerem Groll nach Hause.
Auf dem ganzen Heimweg erzählte er jedem Gotteskind, das er traf
von diesem Erlebnis, bis er in seinem Dorf angekommen war. Auch
dort erzählte er allen, was ihm zugestoßen war, und je mehr er
darüber nachdachte, desto mehr wuchs sein Groll, bis er schier
platzte. Manche von seinen Nachbarn hatten ihn verstehen können,
weil ihnen dasselbe passiert war, andere hatten ihn getadelt,
weil er ohne Widerstand die Änderung des schönen Namens Hevi
hingenommen hatte.
Dies beschäftigte Haso noch lange. Doch mit der Zeit
gewöhnte er sich an den Namen, und er versucht die Geschichte zu
vergessen. - So musste sich Hevi an ihrem ersten Schultag nicht
nur an eine fremde Sprache sondern auch an einen neuen Namen
gewöhnen."
Quelle: Yeşilöz, Yusuf: "Reise in die
Abenddämmerung", Rotpunktverlag, Zürich 1998. S. 22/23.
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