Definition: Nebenberufliche BibliothekarInnen, arbeiten neben einer beruflichen Haupttätigkeit, aus der sie ihr Haupteinkommen beziehen, in der Bibliothek und bekommen dafür regelmäßig (meist monatlich) eine Vergütung. Ehrenamtliche BibliothekarInnen beziehen aus Ihrer Tätigkeit in der Bücherei keine regelmäßigen Vergütungen.
Voraussetzungen für die freiwillige Tätigkeit als nebenberufliche/r oder ehrenamtliche/r BibliothekarIn gibt es keine. Da die Tätigkeitsmerkmale aber denen der hauptberuflich Tätigen entsprechen, lediglich durch die kleineren Bibliotheken im Umfang geringer sind (ab 500 LeserInnen, 5000 Entlehnungen, 2000 Bänden bzw. 5000 EinwohnerInnen sollten hauptberufliche BibliothekarInnen beschäftigt werden), ist die Ausbildung dringend zu empfehlen: Die Ausbildung dient nicht nur der befriedigenden Tätigkeit in einer Öffentlichen Bibliothek, sondern ist seit 2010 auch Voraussetzung für die Gewährung der Büchereiförderung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur. |