Definition: Hauptberufliche BibliothekarInnen sind solche, deren wichtigste berufliche Tätigkeit die Arbeit in der Bibliothek ist und die ihr Haupteinkommen aus dieser Tätigkeit beziehen, auch wenn sie z. B. nur Teilzeitbeschäftigte sind.
BibliothekarInnen des gehobenen Fachdienstes (B) Voraussetzung ist die Matura oder ein gleichgestellter Abschluss sowie die Ablegung einer Prüfung für den gehobenen Fachdienst (B) gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung.
BibliothekarInnen des mittleren Fachdienstes (C) Voraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss der Pflichtschule sowie die Ablegung der Prüfung für den mittleren Fachdienst (C) gemäß der angeschlossenen Ausbildungs- und Prüfungsordnung.
Aufgaben: Bibliotheksverwaltung, Katalogisierung, Bestandsauf- und -ausbau, Lektoratsarbeit, Finanzplanung, Finanzverwaltung, Medienpräsentation, Leserberatung und Ausleihe, sozialpädagogische Zielgruppenarbeit (z. B. für Kinder, Jugendliche, Frauen, behinderte Personen, Menschen mit Migrationshintergrund, SeniorInnen, gesellschaftliche Randgruppen). Bildungsarbeit durch Veranstaltungen, Leseanimation, Information, Öffentlichkeitsarbeit und Werbung (Kontakte zu Schulen, Gemeindeämtern, Bezirksämtern, Pfarren, Jugendzentren, Vereinen, anderen Bildungsinstitutionen sowie Medien).
Bei Bibliotheksleitern bzw. -leiterinnen zusätzlich:
- Koordinierungs- und Leitungsfunktionen
- Dienstrechtliche Verantwortung für den Bibliotheksbetrieb und für die MitarbeiterInnen
- Einschulung neuer KollegInnen
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